Kann ich nach Dänemark reisen?
Vom 15. Juni bis 31. August können Sie nach Dänemark reisen, sofern Sie einen festen Wohnsitz in Deutschland, Island oder Norwegen haben – und sofern Sie die Buchung von mindestens sechs Übernachtungen nachweisen können (Übernachtungen in den Gemeinden Kopenhagen und Frederiksberg gelten jedoch nicht – alle DK-CAMP-Campingplätze liegen außerhalb dieser zwei Gemeinden).

Achtung! Sonderregelung für Bürger mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben, können Sie ab dem 15. Juni 2020 nach Dänemark einreisen. Hierfür müssen Sie nachweisen, dass Sie in Schleswig-Holstein wohnen.

Müssen die gebuchten Übernachtungen bereits bezahlt sein oder reicht eine Reservierung?
Der Nachweis einer Reservierung ist ausreichend.

Was muss der Buchungsnachweis enthalten, damit mir der Grenzübertritt erlaubt wird?

  • Anzahl der gebuchten Übernachtungen (mindestens sechs)
  • Anzahl der Personen
  • Name der Person, auf die die Buchung läuft

Bei größeren Reisegruppen
Bei der Einreise müssen Sie eine Buchungsbestätigung vorweisen, die den Namen der buchenden Person enthält.
Die in der Bestätigung genannte Person muss sich beim Grenzübertritt unter den Reisenden befinden.

Sollte Ihre Reisegruppe zeitversetzt einreisen, müssen Sie Ihren Campingplatz darum bitten, entweder die Namen aller Reisenden in der Buchungsbestätigung aufzuführen oder Ihnen eine Bestätigungsmail mit allen Namen zuzusenden. Auf diese Weise können Sie die Grenze passieren, auch wenn Sie nicht zeitgleich einreisen.

Kann ich als Dauercamper für weniger als sechs Tage nach Dänemark reisen?
Für eine legale Einreise nach Dänemark müssen Sie an der Grenze Ihren Mietvertrag mit dem Campingplatz vorweisen können.

Darf ich mich nach den ersten sechs Übernachtungen frei mit dem Wohnmobil in Dänemark bewegen?
Ja, das ist erlaubt.

Müssen die sechs Übernachtungen am gleichen Ort gebucht sein?
Nein, die Mindestübernachtungen dürfen auf verschiedene Orte verteilt sein, z. B. auf jeweils drei Nächte an zwei verschieden Orten.

Wichtig ist nur, dass insgesamt sechs gebuchte Übernachtungen nachgewiesen werden können.

Muss ich in Dänemark einen Mundschutz tragen?
Nein, das ist nicht vorgeschrieben.

Welche Richtlinien gelten auf Campingplätzen?
Die dänischen Behörden haben generelle Richtlinien festgelegt, an die sich alle Campingplätze halten. 

Aufgrund der sehr unterschiedlichen Angebote und Profile der verschiedenen Campingplätze kann die Umsetzung der Richtlinien auf den einzelnen Plätzen jedoch unterschiedlich ausfallen.

 

Weitere Infos
Weitere Informationen der dänischen Behörden finden Sie auf https://politi.dk/en/coronavirus-in-denmark.

Wir empfehlen Ihnen, vor Ihrer Abreise die aktuellen Nachrichten und Informationen zu lesen.

Wenn Sie weitere Fragen zur Einreise nach Dänemark haben, können Sie sich an die hierfür zuständige Hotline der dänischen Behörden wenden: +45 7020 6044.

Richtlinien für die Einreise nach Dänemark

Wegen der Corona-Pandemie hat die dänische Regierung besondere Einreiseregeln für Touristen erlassen. Die Grenzen waren zeitweise geschlossen, doch können Touristen aus Deutschland, Norwegen und Island ab dem 15. Juni 2020  nach Dänemark einreisen, sofern sie nachweisen können, dass sie mindestens sechs Übernachtungen in einem Hotel, auf einem Campingplatz, in einem Ferienhaus o. Ä. gebucht haben. (Beziehungsweise 5 Übernachtungen im Zeitraum 15. Juni bis 20. Juni.) Diese Übernachtungen dürfen jedoch nicht in Kopenhagen oder Frederiksberg stattfinden, da hier die meisten Fälle von Corona-Infektionen vorliegen.

Ein Buchungsnachweis für die Übernachtungen muss bei der Einreise mitgeführt werden.

Einreisende dürfen keine Symptome einer Corona-Erkrankung haben.

Eine Entscheidung der Regierung über eine Grenzöffnung für Reisende aus anderen Ländern außer Island, Norwegen und Deutschland wird erst nach diesem Sommer erwartet.

Wenn Touristen nach Dänemark kommen

* Nach Dänemark einreisende Touristen werden an den Grenzübergängen aufgefordert, sich auf eine Corona-Infektion testen zu lassen.

* An verschiedenen „Hotspots” des Sommerlandes werden mobile Teststationen aufgestellt sein, an denen das Personal von Geschäften, Restaurants und Vergnügungen getestet werden kann.

* Ein Corona-Test bei der Einreise nach Dänemark wird nicht verpflichtend sein.

* Wird ein einreisender Tourist positiv aus das Coronavirus getestet, gelten für die betreffende Person die Empfehlungen der Gesundheitsbehörden, darunter Quarantäne-Regelungen.

* Einreisende Touristen mit deutlichen Anzeichen einer Infektion wie Husten oder Fieber werden an der Grenze abgewiesen.

* Die Polizei ist für die Kontrolle bei der Einreise zuständig.

Quelle: Dänische Regierung / DR

Dieser Artikel wird laufend mit Hinblick auf Regeländerungen oder -spezifizierungen aktualisiert.

 

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